Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 16.02.2009

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   VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677   

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VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677 (https://dejure.org/2008,27759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2008 - 5 B 08.677 (https://dejure.org/2008,27759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2008 - 5 B 08.677 (https://dejure.org/2008,27759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Widerruf einer ärztlichen Diagnose (hier verneint); Tatsachenbehauptung - Werturteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Medizinische Diagnose als "Wertung" nicht angreifbar - kein "Widerruf"; Medizinrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Medizinische Diagnose als "Wertung" nicht angreifbar – kein "Widerruf"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677
    Dagegen sind Wertungen und Meinungsäußerungen einem Widerruf nicht zugänglich, "da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen" (BVerfG Beschluss vom 7.5.1997 Az. 1 BvR 1805/92 in juris RdNr. 1; BGH Urteil vom 3.5.1988 NJW 89, 774 ff.; vom 23.2.1999 Az. VI ZR 140/98 in juris RdNr. 10).

    Das kann etwa dann angenommen werden, wenn die Diagnose ohne die erforderliche Sachkunde, grob leichtfertig oder ohne die erforderlichen Befunderhebungen, d.h. gewissermaßen "ins Blaue hinein" erstellt wurde (vgl. BGH vom 11.4.1989 a.a.O. RdNr. 22; vom 23.2.1999 a.a.O. RdNr. 12).

    Das mag zu erwägen sein, wenn der über die notwendige Fachkenntnis verfügende Sachverständige von seinen speziellen Fähigkeiten und Kenntnissen bei der Stellung der Diagnose keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH vom 23.2.1999 a.a.O. RdNr. 17; vom 11.4.1989 a.a.O. RdNr. 22).

  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677
    Die von der Klägerin beanstandete Äußerung des Amtsarztes Dr. L. in seinem Schreiben vom 5. April 2006 ist als ärztliche Diagnose, d.h. eine im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben auf der Grundlage einer medizinischen Begutachtung aus dem Jahre 2001 sowie weiterer, ihm später bekannt gewordener Umstände beruhende Wertung anzusehen, die einem Widerruf unabhängig von deren wissenschaftlicher Richtigkeit verschlossen ist (so wiederholt BGH vgl. Urteil vom 11.4.1989 Az. VI ZR 293/88 in juris RdNr. 21).

    Das kann etwa dann angenommen werden, wenn die Diagnose ohne die erforderliche Sachkunde, grob leichtfertig oder ohne die erforderlichen Befunderhebungen, d.h. gewissermaßen "ins Blaue hinein" erstellt wurde (vgl. BGH vom 11.4.1989 a.a.O. RdNr. 22; vom 23.2.1999 a.a.O. RdNr. 12).

    Das mag zu erwägen sein, wenn der über die notwendige Fachkenntnis verfügende Sachverständige von seinen speziellen Fähigkeiten und Kenntnissen bei der Stellung der Diagnose keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH vom 23.2.1999 a.a.O. RdNr. 17; vom 11.4.1989 a.a.O. RdNr. 22).

  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677
    Dagegen sind Wertungen und Meinungsäußerungen einem Widerruf nicht zugänglich, "da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen" (BVerfG Beschluss vom 7.5.1997 Az. 1 BvR 1805/92 in juris RdNr. 1; BGH Urteil vom 3.5.1988 NJW 89, 774 ff.; vom 23.2.1999 Az. VI ZR 140/98 in juris RdNr. 10).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2000 - 3 W 103/00

    Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Todeszeitpunkt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677
    Jedoch kann weder der Arzt noch die Behörde, für die der Arzt tätig geworden ist, gezwungen werden, sie zu widerrufen und damit der Wahrheit zuwider zu erklären, dass er die geäußerte Diagnose und Beurteilung in Wirklichkeit nicht getroffen habe (vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe Beschluss vom 8.1.2001 Az. 3 W 103/00 in juris RdNr. 16).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 1805/92

    Keine Verletzung von Grundrechten durch die Ablehnung eines Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 08.677
    Dagegen sind Wertungen und Meinungsäußerungen einem Widerruf nicht zugänglich, "da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen" (BVerfG Beschluss vom 7.5.1997 Az. 1 BvR 1805/92 in juris RdNr. 1; BGH Urteil vom 3.5.1988 NJW 89, 774 ff.; vom 23.2.1999 Az. VI ZR 140/98 in juris RdNr. 10).
  • VG Bayreuth, 23.03.2021 - B 10 E 21.228

    Einstweilige Anordnung, Unterlassung und Widerruf angeblicher ehrverletzender

    Ein Widerrufsverlangen wäre auch deshalb nicht gerechtfertigt, da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 1805/92 - juris Orientierungssatz 1; BayVGH, U.v. 29.9.2008 - 5 B 08.677 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 5 B 09.3164

    Diagnose eines Amtsarztes; Anspruch auf Unterlassen (hier verneint);

    Mit Urteil vom 29. September 2008 gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Berufung statt und wies die Klage unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Urteils in vollem Umfang ab (Az. 5 B 08.677).
  • VG München, 20.11.2013 - M 18 K 09.5754

    Kein Rechtschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Ein Widerrufs- oder Unterlassungsverlangen wäre deshalb allein schon wegen des Vorliegens eines Werturteils nicht gerechtfertigt, "da niemand im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 1805/92, BayVGH, U.v. 29.9.2008 - 5 B 08.677).
  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 08.4361

    Widerruf von fachlichen Äußerungen im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer

    Die Klägerin wendet sich nicht gegen eine unselbständige Verfahrenshandlung, sondern gegen Äußerungen von Rechtsträgern im Rahmen eines Verfahrens, die unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens zu einer eigenen Rechtsverletzung führen könnten (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.9.2008 Az. 5 B 08.677).
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VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2009 - 5 B 08.677 (https://dejure.org/2009,74611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 5 B 08.677 (https://dejure.org/2009,74611)
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